Die Hamburgische Bürgerschaft mit Beschluss vom 30. März Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt.
Damit gelten ab dem 2. April folgende Maßnahmen für den Sport in Hamburg:
– FFP2- Maskenpflicht im Indoorbereich (z.B. Wege, Umkleiden, Toiletten etc.), aber nicht bei der Sportausübung
– Eine FFP-2 Maskenpflicht besteht auch für Vereins-Veranstaltungen in Innenräumen
– die Zugangsvoraussetzungen unter den 3G-Regel entfallen für den Indoorsport. D.h. es muss kein Test und kein Genesenen- und Impfstatus mehr kontrolliert werden
– In der Gastronomie kann die FFP2-Maske am festen Steh- bzw. Sitzplatz abgenommen werden
– Grundsätzlich können Vereine für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.
Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen (§20): Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.
Der Beschluss der Bürgerschaft muss nun noch in die neuen Eindämmungsverordnung umgesetzt werden. Die neue Verordnung finden Sie nach Veröffentlichung
hier. Den beschlossenen Antrag der Bürgerschaft finden Sie
hier. Das Infektionsschutzgesetz finden Sie
hier.